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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2005 - 11 Sa 652/05   

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https://dejure.org/2005,10957
LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2005 - 11 Sa 652/05 (https://dejure.org/2005,10957)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.11.2005 - 11 Sa 652/05 (https://dejure.org/2005,10957)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 2005 - 11 Sa 652/05 (https://dejure.org/2005,10957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung; Beleidigung einer Kundin als Kündigungsgrund; Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats; Kündigung vor Ablaufen der Stellungnahmefrist des Betriebsrats; Entbehrlichkeit einer Abmahnung

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; BetrVG § ... 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 2 S. 3; ; BetrVG § 102 Abs. 2 S. 4; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff.; ; KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; KSchG § 13 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; BetrVG § 102 Abs. 2 Satz 3, 4
    Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei grober Beleidigung einer Kundin - Ausspruch der Kündigung vor Ablauf der Äußerungsfrist des Betriebsrates - keine verpflichtende Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers durch Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2005 - 11 Sa 652/05
    Bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist indes auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung jedenfalls dann entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und deren Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG Urteil vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969).
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